Auch in schwierigen Situationen den richtigen Weg  finden !
 

Erbrecht

Irgendwann macht sich jeder darüber Gedanken, was mit seinem hart erarbeiteten Vermögen werden soll, wenn er irgendwann - möglicherweise sehr plötzlich und unvorhersehbar – sterben sollte. Dabei geht es im wesentlichen darum, was vom eigenen Vermögen der Ehegatte/Lebensgefährte oder auch die eigenen Kinder und/oder deren Kinder erhalten sollen und wie gegebenenfalls deren Versorgung sichergestellt werden kann. Die meisten haben bereits eine ungefähre Vorstellung darüber. Die Erfahrung zeigt aber, dass es nicht leicht ist, diese Vorstellungen mit dem komplizierten deutschen Erbrecht einfach und auf Anhieb zu erreichen. Hierzu genügt in der Regel nicht der Gang zum Notar. Der Notar ist im Gegensatz zum Rechtsanwalt kein Interessenvertreter. Nur der Rechtsanwalt hat einzig die Interessen seines Mandanten bei der Umsetzung dessen Vorstellungen im Auge.

Es ist daher sehr sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt hinsichtlich seiner konkreten Vorstellungen beraten zu lassen und über diesen Weg sicherzustellen, dass seine Ziele und Motive erreicht und umgesetzt werden. Die Möglichkeiten, die das deutsche Erbrecht bietet, sind mannigfach und vom Laien nur sehr schwer zu durchschauen. Die Erfahrung lehrt, dass die Kosten einer sachgerechten Beratung und der Anfertigung einer sachgerechten letztwilligen Verfügung in der Regel erheblich niedriger sind, als Erbauseinandersetzung nach dem Versterben.

Nicht selten ergibt sich zudem eine Lösung, die auch Bausteine einer lebzeitigen Übertragung von Vermögensgegenständen umfasst, woran nur wenige denken.


Für den Erben/Miterben/Pflichtteilsberechtigten nach Eintritt des Erbfalls wiederum ist es der richtige Weg, sich durch einen fachkundigen Rechtsanwalt über seine Rechte, Pflichten und möglicherweise auch die Möglichkeiten einem überschuldeten Nachlass aus dem Weg zu gehen, beraten zu lassen.