Auch in schwierigen Situationen den richtigen Weg  finden !
 

Insolvenz – kein schönes Wort.

Insolvenz bedeutet möglicherweise, dass Sie für ihren Kunden Ihre Leistung erbracht haben und das Entgelt gerade noch erhalten haben, bevor Ihr Kunde in die Insolvenz fiel. Sie dachten, da hätten Sie gerade noch einmal Glück gehabt! Allerdings kann Sie noch nach Jahren ein Schreiben des Insolvenzverwalters erreichen, in dem er von Ihnen den erhaltenen Betrag zurückfordert, obwohl Sie selbst Ihre Leistung erbracht haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen sieht die Insolvenzordnung die Möglichkeit der Anfechtung und Rückforderung durch den Insolvenzverwalter tatsächlich vor. Die Voraussetzungen hierfür sind allerdings kompliziert, diffizil und vor allen Dingen durch eine umfangreiche Rechtsprechung gekennzeichnet. Diese Materie ist für den juristischen Laien kaum zu durchdringen und noch weniger korrekt einzuschätzen.

Das Verständnis der Anspruchsnormen ist aber zwingend erforderlich, um zutreffend beurteilen zu können, ob man Geld in die Hand nimmt und sich verteidigt oder lieber den Betrag zurückzahlt, um den Schaden gering zu halten.

Ich beschäftige mich intensiv mit der Abwehr von Insolvenzanfechtungen und kann Ihnen bei der Beurteilung und auch dem weiteren Vorgehen helfen. Auf keinen Fall sollten Sie ohne Prüfung Geld an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.