Auch in schwierigen Situationen den richtigen Weg  finden !
 

Mediation - nur ein anderes Wort für: Lösungen ohne teure Gerichte!

Mediation ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. Kennzeichnend für sie ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden. Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten (dem Mediator) unterstützt, der - anders als etwa ein Richter - keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Kennzeichnend für die Mediatoren ist vielmehr ihre Fähigkeit zur strukturierten Verhandlungsführung, mit der sie die Parteien anleiten, meist schnelle und flexible, manchmal auch noch kostengünstigere Regelungen zu finden, von der alle Beteiligten profitieren. Die Interessen der Beteiligten werden berücksichtigt, Blockadesituationen aufgebrochen, gegenseitige Kommunikation wieder ermöglicht.

Die Mediation ist eine alte Idee zur Lösung von Konflikten, deren Wurzeln sich weit über 2000 Jahre zurückverfolgen lassen. Seit den 80er Jahren steigt auch in Deutschland das Interesse an Mediation. Sie wird zunehmend von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten professionalisiert. Welche Besonderheiten zeichnen die Mediation aus? Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Kriterien aus, die sie von anderen Formen der Regelung von Konflikten, insbesondere Gerichtsverfahren, unterscheiden: 






Freiwilligkeit
Die Parteien entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme



Vertraulichkeit
Die Parteien und der Mediator ver-
pflichten sich zur Vertraulichkeit



Informiertheit
Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Informationen getroffen werden





Eigenverantwortlichkeit
Die Parteien bestimmen selbst die Lösung 



UnabhängiGkeit
Der Mediator unterstützt alle Parteien bei der Suche nach allseits zufriedenstellen-
den Lösungen 



Ergebnisoffenheit
Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösungen




Wo kann die Mediation eingesetzt werden?

  • In der Familie (Ehe, unterschiedliche Familienformen, Erbangelegenheiten)
  • Im Wirtschaftsleben (Geschäftsbeziehungen)
  • In der Arbeitswelt (Arbeitsrecht, firmeninterne Streitigkeiten)
  • Bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Mietrecht, Nachbarschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht)
  • In der Schule (Lehrerkollegium, Schüler, Eltern)
  • In Konflikten unter Künstlern und Sportlern





Das Mediationsverfahren durchläuft folgende Phasen:


1. Vorbereitung und Vertrag
Nach einem eingehenden Vorgespräch über Erwartungen und Ziele der Mediation wird mit den Parteien der Verfahrensablauf erörtert. Über die vereinbarten Verhaltensregeln wie auch über Vertraulichkeit, Freiwilligkeit, Kosten etc. wird sodann ein Mediationsvertrag abgeschlossen.

2. Themensammlung
Die Parteien stellen den Konflikt aus ihrer Sicht dar und bestimmen, in welcher Reihenfolge die Konfliktthemen bearbeitet werden sollen.

3. Interessensklärung
Der Mediator klärt sodann mit den Parteien, welche Bedeutung den benannten Themen zukommt. Dabei ist es das Ziel, sich über die eigenen Interessen und Bedürfnisse sowie die Interessen und Bedürfnisse der anderen Konfliktpartei(en) klar zu werden.

4. Lösungsoptionen
Die Parteien entwickeln zunächst möglichst viele Lösungsvarianten, um diese sodann in einem zweiten Schritt nach ihren Prioritäten zu gewichten.

5. Verhandeln
Ausgehend von den benannten Optionen verhandeln die Parteien mit dem Ziel eine Lösung zu finden, die beiden Parteien gerecht wird.

6. Vereinbaren
Abhängig von der geregelten Materie steht es den Parteien frei, wie sie ihre Vereinbarung fixieren wollen – sei es als mündliche Vereinbarung, als schriftliche Regelung, als Anwaltsvertrag oder als notarielle Beurkundung.



Kosten:

Die enstehenden Kosten werden individuell zwischen dem Mediator und den Konfliktparteien vereinbart.