Auch in schwierigen Situationen den richtigen Weg  finden !
 

Mietrecht

Nach neueren Statistiken lebt über die Hälfte der deutschen Bevölkerung nicht im Eigentum sondern in Mietverhältnissen. Mietverträge und Mietverhältnisse machen also einen Großteil des täglichen Lebens in Deutschland aus.

Viele der Regelungen im BGB sind durch Verträge abänderbar. Das, was hier zulässig oder auch nicht zulässig ist, wird im wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geprägt und ergibt sich daher nicht aus dem Gesetz.

Es gilt daher, mit den aktuellen Entscheidungen des BGH Schritt zu halten und Verträge, sei es durch den Vermieter oder auch den Mieter wirksam und seine Interessen wahrend zu gestalten, ohne das regelmäßig auf eine längere Dauer angelegte Verhältnis gleich zu Beginn zu vergiften.

Kernprobleme im Mietrecht bei bereits laufenden Mietverträgen sind erfahrungsgemäß die Kündigung des Mietverhältnisses, Mieterhöhungen und die sachgerechte Abwicklung beendeter Mietverhältnisse.

Sowohl Vermieter als auch Mieter werden in meiner Kanzlei kompetent und umfassend beraten.

Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, dass sowohl auf Vermieterseite als auch auf Mieterseite ein langjähriges harmonisches Mietverhältnis grds. gewünscht und beabsichtigt ist.
Der Weg dorthin beginnt mit der sachgerechten Gestaltung eines Mietvertrags, abseits von pauschalen vorformulierten Standardformularen, die die konkreten und individuellen Bedürfnisse nun einmal nicht erfüllen können. Dafür sind sie auch nicht gemacht worden. Auch hier gilt: wer billig kauft, kauft zweimal!

Aber auch das „gelebte Mietverhältnis“ muss sich bei auftretenden Problemen nicht sofort in Streit verwandeln sondern kann bei sachgerechter anwaltlicher Betreuung durch eine interessengerechte Lösung aufgetretener Probleme auch in der Zukunft ein harmonisches Mietverhältnis bleiben, von dem beide Seiten etwas haben.

Es hilft stets, wenn juristische Kompetenz und langjährige Erfahrung den Weg ins Ziel zeigen.