Immobilien und Bauverträge
Wenn Sie gerade ein eigenes Bauvorhaben umsetzen oder auch „nur“ einen Umbau und Schwierigkeiten mit ihrem Vertragspartner haben, der die von Ihnen beauftragten Leistungen ausführen soll, seien es Mängel, seien es Verzögerungen, sind intensive Kenntnisse des Werkvertragsrechts des BGB oder auch der VOB/B dringend erforderlich und unabdingbar. Es gilt sehr oft schnell zu handeln, um nicht durch das Verstreichenlassen von Fristen die eigenen Rechte zu verlieren. Das gilt sowohl für den Bauherrn als auch für den Bauunternehmer oder ausführenden Handwerksbetrieb.
Insbesondere die Schnittstelle hinsichtlich vieler Rechte, nämlich die Abnahme der beendeten Werkleistung, wird oftmals vernachlässigt, sodass die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen sehr viel kostenintensiver und schwieriger wird. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Kommt es zum Streit vor Gericht, sind es nicht die Anwaltskosten, die das Verfahren teuer machen, sondern die Kosten der Sachverständigen-Begutachtung, an denen ein Gericht so gut wie nie vorbeikommt. Also lieber vorher Rat beim Rechtsanwalt suchen.
Am sinnvollsten ist der Beginn der anwaltlichen Tätigkeit für Sie schon vor dem Abschluss von Verträgen, damit bereits in den Verträgen eine für Sie günstige Ausgangslage durch meine anwaltliche Tätigkeit geschaffen werden kann.
Nichts anderes gilt selbstverständlich beim Kauf/Verkauf einer neuen oder gebrauchten Immobilie. Auch hier ist der Vertragsinhalt von größter Relevanz und entscheidet darüber, ob Schwierigkeiten im Nachgang zu befürchten sind und bestanden werden müssen.